Die Aufgaben des Tierschutzvereins sind vielfältig. Eine der wichtigsten Aufgaben ist jedoch die praktische Hilfe für Tiere in Not, egal ob es sich um Haus- oder Wildtiere handelt. Jede Form der Tierquälerei, Vernachlässigung und Misshandlung von Tieren, Verstöße gegen das Recht der Tiere für eine artgerechte Haltung (Nahrung, Pflege, Unterbringung) sowie die Gefährdung wildlebender Tiere sind vom Tierschutzverein durch entsprechende Maßnahmen zu bekämpfen.
Der Verein kann dabei nur soweit eingreifen, wie es die rechtlichen Grundlagen zulassen, d.h. er kann Missstände zwar aufdecken und begutachten, die Beschuldigten belehren und beraten, aber keine Maßnahmen ergreifen, die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzen. In der Regel leitet der Tierschutzverein die angezeigten Missstände weiter an offizielle Stellen wie z.B. das Veterinäramt oder die Polizei, da nur die berechtigt sind, einzugreifen und z.B. misshandelte Tiere zu konfiszieren. Bürger, die Missstände gegenüber Tieren aufdecken, sollten sich deshalb direkt an das Veterinäramt oder die Polizei wenden, um eine möglichst rasche Aufklärung des Problems zu erreichen.
Der Weg über den Tierschutzverein wäre aufgrund seiner rechtlichen Handlungseinschränkung länger und somit problematisch für eine schnelle Hilfe.